Wer das «Nein» einer Frau missachtet und Sex ohne ausdrückliche Zustimmung hat, landet in zahlreichen Europäischen Ländern nicht selten im Gefängnis. Nicht so in der Schweiz, denn unser Gesetz hinkt einmal mehr gehörig hinterher: Wenn eine Frau sich nicht physisch wehrt – zum Beispiel, weil sie in einem Schockzustand oder anderweitig reaktionsunfähig ist – wird das nicht als Vergewaltigung angesehen. Auch dann nicht, wenn sie zuvor ganz klar «Nein» gesagt hat.
Damit geht die aktuelle Rechtsprechung hauptsächlich auf das veraltete und stereotype Bild des wildfremden Vergewaltigers nachts im Park ein. Und dies obwohl knapp 60 Prozent der Vergewaltigungen im Privatumfeld erfolgen und über 80 Prozent der Opfer den Täter kennen.
Entgegen jeglichen Konventionen kommen in der Kampagne für einmal nicht die Opfer, sondern die Täter zu Wort. Fiktive Männer aus dem Europäischen Umland beklagen sich darüber, ihre Verbrechen nicht in der Schweiz verübt zu haben. Denn hier wären sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit viel geringeren Strafen – wenn nicht sogar ganz straffrei – davongekommen.